Antrag jetzt möglich! Neustarthilfe 2. Quartal 2022

Die letzten Coronahilfen gehen mit der Neustarthilfe 2. Quartal 2022 (insbesondere für Freiberufler und Selbstständige) heute an den Start. Der Förderantrag kann für die Fördermonate April, Mai und Juni 2022 im Portal des Wirtschaftsministeriums gestellt werden.

Eine weitere Verlängerung der Coronahilfen (Überbrückungshilfe, Neustarthilfe) ist nun nicht mehr vorgesehen. Die Endabrechnung für die Neustarthilfe muss bis Ende 2022 erfolgen. Eine mögliche Rückzahlung der Fördergelder hätte bis Sommer 2023 Zeit.

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