Jetzt die Überbrückungshilfe 2022 beantragen

Die Corona-Hilfen für Unternehmen können ab jetzt für die Monate Januar bis März 2022 auf der Seite https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragt werden. Die sogenannte Überbrückungshilfe 4 kann jedoch nicht per Direktantrag gestellt werden, sondern bedarf der Antragsstellung durch „prüfende Dritte“.

Die Neustarthilfe 4, welche für Selbständige und Soloselbständige ausgelegt ist, wurde noch nicht aktiviert. Diese Freischaltung und Antragsstellung sollen jedoch in den kommenden Tagen folgen! Wir werden euch informieren!

 

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