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Neustarthilfe & Überbrückungshilfe auch 2022

Die Coronanotlage lastet auch im Winter 2021/2022 auf die deutsche Wirtschaft & deutschen Unternehmer. Die Bundesregierung hat sich daher darauf verständigt die Überbrückungshilfe/ Neustarthilfe bis mindestens Ende März 2022 zu verlängern.

Die Fristen für die Endabrechnungen und der ggfls. erforderlichen Rückzahlungen werden ebenso nach hinten verschoben.

Noch ist unklar, ob die Überbrückungshilfe/ Neustarthilfe als Erweiterung zur Neustarthilfe 3 Plus/ Überbrückungshilfe 3 Plus angeboten wird, oder ob diesmal ein komplett eigenständiger Antrag erforderlich sein wird. Der Antrag dürfte ab Mitte Dezember einzureichen sein.

 

Überbrückungshilfe 3 Plus & Neustarthilfe Plus gestartet!

Der neue Förderzeitraum (Juli bis September) läuft bereits seit über 2 Wochen, aber bisher waren die Anträge auf die neue Überbrückungshilfe 3 Plus & Neustarthilfe Plus (Fortsetzung der Überbrückungshilfe 3/ Neustarthilfe) nicht möglich. Seit heute Morgen wurde auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums (https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) der Antragsprozess freigeschalten. Der Antrag ist somit jetzt möglich!

Die Förderung wird dann innerhalb der nächsten Tage als Vorschuss überwiesen. Die Endabrechnung muss bis Ende März 2022 eingereicht werden.

 

Das große Warten auf die Überbrückungshilfe Plus

Tja, eigentlich läuft der neue Förderungszeitraum (Juli bis September) der Überbrückungshilfe Plus bereits, aber eine Antragsstellung über ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de ist weiterhin nicht möglich. Eine Nachfrage beim Wirtschaftsministerium ergab, dass es bei der Umsetzung noch technische Probleme zu lösen gilt. Man sei jedoch zuversichtlich, dass das neue Programm alsbald Mitte Juli, spätestens Ende Juli starten kann.

Wir informieren euch natürlich umgehend, wenn es so weit ist! Es wird Zeit Herr Altmaier!

 

Wird die Überbrückungshilfe erweitert?

Laut Wirtschaftsministerium wird genau daran gearbeitet! Deutschland kommt aus der 3. Coronawelle nicht raus und hängt seit Monaten im Lockdown. Durch diese stets neuen Verschiebungen plant das Wirtschaftsministerium nun eine Verlängerung der Überbrückungshilfe III, welche im Juni ihr Ende finden sollten und nun wohl bis in den Dezember verlängert werden sollen.

 

Coronahilfen für Selbstständige sind online!

Endlich ist es soweit und die Überbrückungshilfe III bzw. die Neustarthilfe für Soloselbstständige ist online. Der Antrag kann per sofort online und mittels Elsterzertifikats eingereicht werden. Die maximale Fördersumme bei der Neustarthilfe beträgt 7.500 Euro und wird als Vorschuss überwiesen. Die Schlussabrechnung (für die Monate Januar bis Juni 2021) muss bis zum Jahresende vorliegen. Zu viel erhaltene Neustarthilfe muss dann anteilig zurücküberwiesen werden.

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