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Fragen über Fragen zu Corona-Hilfen

Corona bleibt im Community-Forum weiterhin das Thema Nr. 1. Vor allem Fragen zur Unterstützung vom Bund und zum Thema KfW-Schnellkredit sind und bleiben ganz oben auf der Agenda.

Anbei die aktuellen Themen im Forum:

Weitere Fragen können gerne gestellt werden.

 

Welche Corona-Hilfen gibt es vom Bund?



Die Fragen ins unserem Forum mehren sich von Tag zu Tag. Daher wollen eine kleine Übersicht geben, welche Corona-Hilfen Selbstständige beziehen können.

Corona-Hilfen vom Bund:

Corona-November- und Dezemberhilfe
  • Umsätze zum Vorjahresmonat werden bis zu 75% kompensiert.
  • Vereinfachte Beantragung für Solo-Selbstständige. Alle anderen Antragssteller brauchen Hilfe von Dritten (Buchführer, Steuerberater u.ä.).
  • Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 30.04.2021 gestellt werden.
  • Anträge auf Dezemberhilfe können bis zum 30.04.2021 gestellt werden.
  • Wo können diese Hilfen beantragt werden?
    • Hier. (Elster-Zertifikat notwendig)
Überbrückungshilfe II & III
  • Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können ab sofort gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. März 2021.
  • Zur Überbrückungshilfe III gehört auch die sogenannte „Neustarthilfe für Soloselbständige“. Zu den zu berücksichtigenden Kosten soll für diese Gruppe künftig eine einmalige Betriebskostenpauschale von 25 Prozent des Umsatzes im Vergleichszeitraum zählen. Unternehmen der Veranstaltungs- und Kulturbranche können zudem für den Zeitraum März bis Dezember 2020 Ausfallkosten geltend machen.
  • Wo können diese Hilfen beantragt werden?
    • Hier. (Elster-Zertifikat notwendig)



 

Wo können KfW-Coronahilfen beantragt werden?

Die Corona-Pandemie ist für viele Unternehmer, Selbstständige & Solo-Selbstständige die Herausforderung ihres Unternehmerlebens. Viele Banken haben die Kreditvergabe an Selbstständige nahezu komplett eingestellt, um ihre eigene Bilanz zu schützen. Es bleibt, neben den Hilfen vom Bund, mit der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) eine Förderbank, die in dieser Krise durchaus interessante Unterstützungen für Selbstständige anbietet.

Welche Corona-Hilfen bietet die KfW an Selbstständige?

Der KfW-Schnellkredit:

Allem voran wäre der KfW-Schnellkredit 2020 zu nennen.

  • Ein Förderkredit für Anschaffung und laufende Kosten. Also sehr wichtig, um Liquiditätsengpässe zu überbrücken.
  • Für alle Unternehmen, die seit Januar 2019 am Markt sind.
  • Es wird von der Hausbank keine Risikoüberprüfung verlangt!
  • Die KfW übernimmt 100% Risikoübernahme!
  • Der maximale Kreditbetrag würde 25% des Jahresumsatzes 2019 betragen.
  • Weitere Vorteile: Der Unternehmer hätte bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung. In den ersten 2 Jahren muss keine Tilgung erfolgen!
  • Voraussetzung: Das Unternehmen muss vor Corona noch profitable gewesen sein.

Wo kann man den KfW-Schnellkredit beantragen? In der Regel bei der eigenen Bank oder Sparkasse. Es gibt aber auch einen Online-Antrag für den KfW-Schnellkredit im Penta Online-Geschäftskonto.

Der KfW-Unternehmerkredit:

Der KfW-Unternehmerkredit richtet sich an Unternehmen, die schon länger am Markt sind (mind. 5 Jahre). Die Vorteile sind ansonsten recht ähnlich zum KfW-Schnellkredit. Allerdings übernimmt die KfW nur noch 80% (großen Unternehmen) und 90% (kleinere & mittlere Unternehmen) vom Risiko. Der Zinssatz wäre dafür nochmal günstiger.

ERP-Gründerkredit

Der ERP-Gründerkredit ergänzt den KfW-Unternehmerkredit für Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind. Die Vorteile und Voraussetzung sind ansonsten nahezu deckungsgleich.

Zusammengefasst:

Die KfW bietet schnelle Hilfe für Selbstständige und Unternehmer mit Liquiditätsengpässen. Vor allem der KfW-Schnellkredit wäre hier zu nennen und zu empfehlen.

>> KfW-Schnellkredit online beantragen

 

Der Betriebsmittelkredit für Selbständige ist zurück

Der Spezialist für Unternehmensfinanzierungen – Iwoca – meldet sich aus einer kleinen Sommerpause zurück und bietet ab sofort wieder die stark nachgefragten Betriebsmittelkredite an.

Iwoca vergibt Betriebsmittelkredite in Höhe von 1.000 bis 100.000 Euro über eine Laufzeit von bis zu 12 Monaten. Die Kredite und Finanzierungen können jederzeit getilgt (auch komplett) oder auch verlängert werden.

In unserem Unternehmer-Forum erhält Iwoca von Kunden stets beste Bewertungen:

 

Betriebsmittelkredit von Iwoca

Unser Kreditranking für Betriebsmittelkredite ist um einen sehr guten Eintrag reicher! Wir haben seit heute den Finanzierer Iwoca mit aufgenommen, welcher sich auf Betriebsmittelkredite für Selbstständige und kleine Unternehmen spezialisiert hat. Vergeben werden Kredite von 1.000 bis 50.000 Euro bei Laufzeiten bis 6 Monaten. Sondertilgungen und Erweiterungen gestalten diesen sehr günstigen Betriebskredit aber besonders unternehmerfreundlich. Weitere Informationen erhalten Sie wie immer auf unserer Übersichtsseite!

 

Lendico erweitert das Angebot

Lendico, einer der führenden Kreditmarktplätze in Deutschland, erweitert das eigene Angebot um Firmenkredite für Selbstständige/ Unternehmer. Zuvor hatte man sich auf Privatkredite an Selbstständige in maximaler Höhe von 30.000 Euro spezialisiert. Die Firmenkredite erlauben hingegen ein Kreditvolumen von 10.000 – 250.000 Euro und stehen damit in direkter Konkurrenz zum Partnerunternehmen Funding Circle. Eine Verschmelzung der Geschäftszweige wäre wohl durchaus ein weiterer logischer Schritt. Ein Großteil der Gelder sollen durch institutionelle Anleger bereitgestellt werden.

Anbei nochmal kurz die Unterschiede der nun 2 verfügbaren Kreditvarianten für Selbstständige:

  • Firmenkredit für Selbstständige:
    • Bilanzierung nach HGB
    • Jährlicher Mindestumsatz mindestens 50.000 Euro
    • Seit mindestens 2 Jahren Unternehmer
    • Kreditsumme: 10.000 EUR – 250.000 EUR
  • Privatkredit für Selbstständige:
    • Bilanzierung nach Einnahmenüberschussrechnung
    • Seit mindestens 2 Jahren selbstständig
    • Kreditsumme: 1.000 EUR – 30.000 Euro

Hier geht es zum Angebot von Lendico.

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