Förderzusage steht noch aus: So plane ich die Zwischenfinanzierung für mein Unternehmen
Ein Auftrag ist greifbar, ein Förderantrag gestellt, aber das Geld ist noch nicht bewilligt oder ausgezahlt. In dieser Lücke kann die Liquidität knapp werden. Ich behandle einen beantragten Zuschuss deshalb nicht wie verfügbares Kontoguthaben und plane eine mögliche Zwischenfinanzierung getrennt vom Förderverfahren.
Zuerst prüfe ich die Förderbedingungen
Bevor ich einen Auftrag vergebe oder mit dem Vorhaben beginne, lese ich die Richtlinie des konkreten Programms. Bei Fördermitteln müssen Anträge grundsätzlich oft vor Beginn der Maßnahme gestellt werden; welche Handlungen als Projektbeginn gelten, steht jedoch in den jeweiligen Bedingungen. Eine Bestätigung über den Eingang des Antrags ist keine Förderzusage. Ich kläre mit der zuständigen Stelle oder meiner Beratung, was ich bis zur Entscheidung tun darf.
Auch die spätere Auszahlung ist nicht automatisch an denselben Zeitpunkt gebunden wie die Bewilligung. Je nach Programm können zusätzliche Nachweise oder ein Mittelabruf nötig sein. Ich notiere deshalb drei getrennte Daten: erwartete Entscheidung, mögliche Auszahlung und Fälligkeit der Rechnungen. Ein Betriebsmittelkredit kann höchstens die Lücke überbrücken, er macht aus einem offenen Antrag aber keine sichere Einnahme.
Die Finanzierung muss auch ohne Zuschuss tragbar bleiben
Für die Bank beschreibe ich den konkreten Liquiditätsbedarf: Welche Rechnung wird wann fällig, welche Eigenmittel sind eingeplant und wann sollen erwartete Einnahmen tatsächlich eingehen? Dazu gehört ein zweiter Plan für den Fall, dass die Entscheidung später kommt als gedacht oder der Zuschuss niedriger ausfällt. Wenn ich einen Kredit nur zurückzahlen könnte, falls genau die beantragte Förderung pünktlich eintrifft, ist die Finanzierung besonders anfällig.
Ich lasse mir schriftlich erklären, ob Zinsen nur auf den abgerufenen Betrag anfallen, welche Gebühren entstehen, wie lange die Linie bereitsteht und wie die Rückzahlung vorgesehen ist. Außerdem frage ich, ob die Hausbank eine Zwischenfinanzierung überhaupt anbietet und welche Unterlagen sie für die Prüfung braucht. Konditionen und Zusage hängen vom Einzelfall und vom Kreditgeber ab.
Meine kurze Checkliste vor dem ersten Auftrag
- Förderregeln und zulässigen Vorhabensbeginn beim konkreten Programm prüfen.
- Entscheidungs- und Auszahlungsschritt auseinanderhalten; keinen Auszahlungstermin unterstellen.
- Rechnungen, Eigenmittel und Kreditbedarf in einem Liquiditätsplan nebeneinanderstellen.
- Ein Szenario ohne oder mit verspätetem Zuschuss rechnen.
- Erst danach eine Kreditlinie beantragen und die Rückzahlung mit der Bank besprechen.
Ich trenne dabei drei Größen: den Betrag der fälligen Rechnung, die Zeit bis zur geplanten Einnahme und die Kosten der Überbrückung. Sie gehören nicht automatisch in denselben Topf. Wird eine Förderung später ausgezahlt, frage ich die Bank vorab, ob eine vorzeitige Teilrückzahlung möglich ist und welche Kosten damit verbunden wären. Ich unterstelle nicht, dass eine spätere Auszahlung den Kredit kostenlos oder automatisch erledigt.
Wenn es um eine davon unabhängige Kreditlinie geht, ordne ich das Thema getrennt ein: Hier beschreibe ich die Frage, warum eine zugesagte KfW-Betriebsmittellinie nicht vorschnell gestrichen werden sollte. Das ist ein anderer Fall als ein Förderantrag, über den noch gar nicht entschieden wurde.
Die IHK Dresden weist darauf hin, dass Förderanträge grundsätzlich vor Maßnahmenbeginn gestellt werden müssen und die Bearbeitung Zeit in Anspruch nehmen kann. Für mich ist das ein guter Anlass, den Zeitplan früh zu klären. Die konkrete Förderrichtlinie bleibt entscheidend. Ich hole eine verbindliche Auskunft zum Programm ein und vergleiche die Finanzierung, bevor ich mich auf einen Kredit oder eine erwartete Förderung festlege.