Die Coronanotlage lastet auch im Winter 2021/2022 auf die deutsche Wirtschaft & deutschen Unternehmer. Die Bundesregierung hat sich daher darauf verständigt die Überbrückungshilfe/ Neustarthilfe bis mindestens Ende März 2022 zu verlängern.
Die Fristen für die Endabrechnungen und der ggfls. erforderlichen Rückzahlungen werden ebenso nach hinten verschoben.
Noch ist unklar, ob die Überbrückungshilfe/ Neustarthilfe als Erweiterung zur Neustarthilfe 3 Plus/ Überbrückungshilfe 3 Plus angeboten wird, oder ob diesmal ein komplett eigenständiger Antrag erforderlich sein wird. Der Antrag dürfte ab Mitte Dezember einzureichen sein.
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