Archiv der Kategorie: Wissenswertes

Das große Warten auf die Überbrückungshilfe Plus

Tja, eigentlich läuft der neue Förderungszeitraum (Juli bis September) der Überbrückungshilfe Plus bereits, aber eine Antragsstellung über ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de ist weiterhin nicht möglich. Eine Nachfrage beim Wirtschaftsministerium ergab, dass es bei der Umsetzung noch technische Probleme zu lösen gilt. Man sei jedoch zuversichtlich, dass das neue Programm alsbald Mitte Juli, spätestens Ende Juli starten kann.

Wir informieren euch natürlich umgehend, wenn es so weit ist! Es wird Zeit Herr Altmaier!

 

Wird die Überbrückungshilfe erweitert?

Laut Wirtschaftsministerium wird genau daran gearbeitet! Deutschland kommt aus der 3. Coronawelle nicht raus und hängt seit Monaten im Lockdown. Durch diese stets neuen Verschiebungen plant das Wirtschaftsministerium nun eine Verlängerung der Überbrückungshilfe III, welche im Juni ihr Ende finden sollten und nun wohl bis in den Dezember verlängert werden sollen.

 

Coronahilfen für Selbstständige sind online!

Endlich ist es soweit und die Überbrückungshilfe III bzw. die Neustarthilfe für Soloselbstständige ist online. Der Antrag kann per sofort online und mittels Elsterzertifikats eingereicht werden. Die maximale Fördersumme bei der Neustarthilfe beträgt 7.500 Euro und wird als Vorschuss überwiesen. Die Schlussabrechnung (für die Monate Januar bis Juni 2021) muss bis zum Jahresende vorliegen. Zu viel erhaltene Neustarthilfe muss dann anteilig zurücküberwiesen werden.

Haben Sie weitere Fragen? Dann nutzen sie einfach den Kommentarbereich oder das Forum!

 

Was sind Betriebsmittel?

Das Portal Betriebsmittelkredite.com hat sich auf die Vermittlung spezieller Kredite und Finanzierungen fokussiert. Eine wichtige Frage bleibt jedoch.

Was sind überhaupt Betriebsmittel?

  • Betriebsmittel sind Produktionsfaktoren, die über einen längeren Zeitraum hinweg für die betriebliche Leistungserstellung zur Verfügung stehen.
  • Es gibt den Unterschied zwischen materielle und immaterielle Betriebsmittel:
    • Materiellen Betriebsmitteln sind u. a.: Grundstücke, Gebäude, Maschinen und maschinelle Anlagen, Fuhrpark, Betriebs- und Geschäftsausstattung (Büromöbel, Lager- und Werkshalleneinrichtungen) und Werkzeuge.
    • Immaterielle Betriebsmittel sind: betriebliche Konzessionen, Patente, Lizenzen, Schutzrechte und der Firmenwert sowie Informationen und Wissen

Betriebsmittelkredite beziehen somit auf die materiellen Betriebsmittel.