Archiv der Kategorie: Wissenswertes

Was gehört alles zu den Betriebsmitteln?

Eine beliebte Frage aus unserem Forum!

Was sind überhaupt Betriebsmittel?

Betriebsmittel sind alle Gegenstände, Geräte, Werkzeuge und Systeme, die in einem Unternehmen genutzt werden, um Arbeitsprozesse auszuführen und Ziele zu erreichen. Hierzu können sowohl physische Gegenstände wie Maschinen und Werkzeuge, als auch immaterielle Gegenstände wie Computerprogramme und Datenbanken zählen. Betriebsmittel dienen daher in erster Linie einer Effizienzsteigerung im Arbeitsprozess. Durch den Einsatz geeigneter Betriebsmittel kann die Arbeitsqualität verbessert und Zeit und Kosten gespart werden. Außerdem tragen sie dazu bei, Arbeitsprozesse sicherer und ergonomischer zu gestalten.

Ein Beispiel zur besseren Anschaulichkeit: Die Verwendung einer computergestützten Werkzeugmaschine anstelle einer manuell betriebenen Maschine kann dazu beitragen, Arbeitsprozesse schneller und präziser auszuführen, Fehler zu reduzieren und gleichzeitig die Sicherheit der Arbeiter zu erhöhen.

Betriebsmittel spielen auch eine gewichtige Rolle in der Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens! Sie wollen Betriebsmittel finanzieren?

 

Wie erhalte ich einen Betriebsmittelkredit?

Wenn Sie als Unternehmer einen Betriebsmittelkredit benötigen, um Ihr Unternehmen zu finanzieren, können Sie die folgenden Schritte unternehmen, um einen Kredit zu erhalten:

  • Überprüfen Sie Ihre Finanzen: Stellen Sie sicher, dass Ihre Finanzen ordentlich geführt werden, indem Sie regelmäßige Aufzeichnungen über Ihre Einnahmen und Ausgaben führen. Dies kann ein besseres Bild Ihrer finanziellen Situation vermitteln und Ihnen bei der Beantragung eines Kredits helfen.
  • Vergleichen Sie verschiedene Kreditangebote: Vergleichen Sie die verschiedenen Kreditangebote von Banken, Kreditinstituten und Online-Kreditgebern, um das beste Angebot für Ihre Bedürfnisse zu finden. Vergleichen Sie Zinsen, Gebühren, Tilgungsbedingungen und andere wichtige Faktoren.
  • Überprüfen Sie Ihre Kreditwürdigkeit: Überprüfen Sie Ihre Kreditwürdigkeit, indem Sie Ihre Kreditberichte über die großen nationalen Kreditbüros einholen. Stellen Sie sicher, dass Ihre Kreditberichte aktuell und korrekt sind, und beheben Sie mögliche Fehler, bevor Sie einen Kredit beantragen.
  • Bereiten Sie alle notwendigen Unterlagen vor: Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Unterlagen, wie Geschäftsbilanzen, Steuererklärungen und Bankunterlagen bereithalten, bevor Sie einen Kredit beantragen. Dies kann den Antragsprozess beschleunigen und Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Beantragung erhöhen.
  • Präsentieren Sie einen Businessplan: Überlegen Sie sich, wofür Sie den Kredit verwenden möchten, und präsentieren Sie einen ausführlichen Businessplan, der Ihre Geschäftsziele, Finanzprojektionen und Risiken darstellt. Ein solider Businessplan kann Ihnen bei der Beantragung eines Kredits helfen, da er zeigt, dass Sie eine klare Vorstellung davon haben, wie Sie Ihr Unternehmen finanziell erfolgreich führen werden.
  • Überlegen Sie sich, ob Sie eine Bürgschaft einsetzen möchten.

Checken Sie vor allem unseren Kreditvergleich!

 

Antrag jetzt möglich! Neustarthilfe 2. Quartal 2022

Die letzten Coronahilfen gehen mit der Neustarthilfe 2. Quartal 2022 (insbesondere für Freiberufler und Selbstständige) heute an den Start. Der Förderantrag kann für die Fördermonate April, Mai und Juni 2022 im Portal des Wirtschaftsministeriums gestellt werden.

Eine weitere Verlängerung der Coronahilfen (Überbrückungshilfe, Neustarthilfe) ist nun nicht mehr vorgesehen. Die Endabrechnung für die Neustarthilfe muss bis Ende 2022 erfolgen. Eine mögliche Rückzahlung der Fördergelder hätte bis Sommer 2023 Zeit.

Ihr habt noch Fragen? Dann nutzt den Kommentarbereich!

 

Jetzt die Überbrückungshilfe 2022 beantragen

Die Corona-Hilfen für Unternehmen können ab jetzt für die Monate Januar bis März 2022 auf der Seite https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de beantragt werden. Die sogenannte Überbrückungshilfe 4 kann jedoch nicht per Direktantrag gestellt werden, sondern bedarf der Antragsstellung durch „prüfende Dritte“.

Die Neustarthilfe 4, welche für Selbständige und Soloselbständige ausgelegt ist, wurde noch nicht aktiviert. Diese Freischaltung und Antragsstellung sollen jedoch in den kommenden Tagen folgen! Wir werden euch informieren!

 

Neustarthilfe & Überbrückungshilfe auch 2022

Die Coronanotlage lastet auch im Winter 2021/2022 auf die deutsche Wirtschaft & deutschen Unternehmer. Die Bundesregierung hat sich daher darauf verständigt die Überbrückungshilfe/ Neustarthilfe bis mindestens Ende März 2022 zu verlängern.

Die Fristen für die Endabrechnungen und der ggfls. erforderlichen Rückzahlungen werden ebenso nach hinten verschoben.

Noch ist unklar, ob die Überbrückungshilfe/ Neustarthilfe als Erweiterung zur Neustarthilfe 3 Plus/ Überbrückungshilfe 3 Plus angeboten wird, oder ob diesmal ein komplett eigenständiger Antrag erforderlich sein wird. Der Antrag dürfte ab Mitte Dezember einzureichen sein.

 

Überbrückungshilfe 3 Plus & Neustarthilfe Plus gestartet!

Der neue Förderzeitraum (Juli bis September) läuft bereits seit über 2 Wochen, aber bisher waren die Anträge auf die neue Überbrückungshilfe 3 Plus & Neustarthilfe Plus (Fortsetzung der Überbrückungshilfe 3/ Neustarthilfe) nicht möglich. Seit heute Morgen wurde auf der Webseite des Wirtschaftsministeriums (https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) der Antragsprozess freigeschalten. Der Antrag ist somit jetzt möglich!

Die Förderung wird dann innerhalb der nächsten Tage als Vorschuss überwiesen. Die Endabrechnung muss bis Ende März 2022 eingereicht werden.